Nur noch 5 Tage Quarantäne

05.05.2022

Das Bildungsministerium teilt am 04.Mai mit:

 

"...gestern hat das Gesundheitsministerium einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss. Sie finden das Dokument unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html

 

Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:

 

„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes [oder opt. entsprechende fachliche Stelle einzutragen] oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“

 

Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html . Eine gesonderte Verordnung für den Bereich der Schulen gibt es im Übrigen nicht."

 

 

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