Entschuldigungsverfahren

 


  • es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht
  • bis zu 2 Wochen passiver Teilnahme genügt eine Entschuldigung der Eltern
  • bis zu 4 Wochen genügt ein Attest
  • bei längerer passiver Teilnahme muss ein Attest durch einen Sport-, Amts- oder Schularzt vorgelegt werden
  • es besteht "Bringepflicht", bei Vernachlässigung geht dies in die Sportnote ein
  • bei wiederholtem Fehlen kann bei Oberstufenschülern eine Attestpflicht eingeführt werden